Verkostungsregeln
Um sich zur nächsten Verkostung anzumelden, klicken Sie bitte auf Anmeldung als Verkosterin oder Verkoster.
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung mit allen erforderlichen Informationen zum Ablaufs des Wettbewerbs.
- Ort: Espace Albert Camus - 1 rue Maryse Bastié - 69500 Bron
- Datum :
15. Mai 2024, 08:30 bis 12:30 Uhr
- Programm:
9.00 Uhr bis 9.20 Uhr: Begrüßung der Verkosterinnen und Verkoster
9.30 Uhr: Rede
Beginn der Verkostung
Bei der Verkostung möchten wir Sie bitten, folgende Regeln zu beachten:
- Erscheinen Sie bitte pünktlich.
- Tragen Sie bitte kein Parfum/Rasierwasser u. ä. auf.
- Wir bitten darum, keinen Lippenstift zu benutzen.
- Eine Stunde vor der Verkostung sollten Sie es vermeiden, Kaffee zu trinken.
- Schalten Sie bitte Ihre Mobiltelefone aus.
- Beurteilen Sie die Proben nach Ihrem besten Wissen und Gewissen.
- Halten Sie sich bis zum Schluss an die Blindverkostung der Proben.
- Respektieren Sie den vertraulichen Charakter der Benotung..
- Stören Sie bitte die anderen Jurytische nicht.
Mit der Anmeldung als Verkoster*in am Concours International des Produits Biologiques et en conversion (Amphore) stimmen Sie gleichzeitig folgenden Artikeln zu:
ARTIKEL 1: Der Zugang zum Wettbewerb wird nur der Empfängerin oder dem Empfänger der per E-Mail, SMS oder Brief versandten Einladung gewährt. Die Einladung ist auf einen bestimmten Namen ausgestellt und darf ohne die Zustimmung der Verkostungsleitung nicht weitergegeben werden.
ARTIKEL 2: Im Wettbewerbsraum wird keine Begleitung, ob durch Erwachsene oder Minderjährige, zugelassen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, jeder Jurorin bzw. jedem Juror den Einlass zu verwehren, die oder der sich nicht an diese Regel hält.
ARTIKEL 3: Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um eine professionelle Probe handelt. Dabei werden die Weine, Biere oder Spirituosen nicht getrunken, sondern nach dem Probieren ausgespuckt. Dazu werden eigens Behälter aufgestellt. Bei Schäden oder Unfällen durch Nichtbeachtung haftet der oder die Verursacher*in.
ARTIKEL 4:Eine Jurorin bzw. ein Juror darf ihre / seine eigenen Produkte nicht bewerten. Auszug aus dem Reglement: „…/… Die Organisatoren ersuchen die Jurymitglieder um Abgabe einer Ehrenerklärung, in der ihre direkten und indirekten Verbindungen zu Unternehmen, Einrichtungen, Berufsorganisationen oder Vereinigungen aufgeführt sind, deren Tätigkeiten, Produkte oder Interessen die anlässlich des Wettbewerbs vorgestellten Produkte betreffen können. Der Generalkommissar kann jedes Jurymitglied ablehnen, um zu verhindern, dass ein Jurymitglied, das zugleich Wettbewerber ist, seine eigenen Produkte beurteilt.“ Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Betrug gewertet.
ARTIKEL 5: Der Wettbewerbsveranstalter empfiehlt dem Verkostungsteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Reisebuchungen (Hotel, Transport ...). Sollte eine Ausgabe des Wettbewerbs aus einem Grund, der nicht dem Veranstalter zuzuschreiben ist, oder aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen abgesagt werden, kann der Wettbewerbsveranstalter unter keinen Umständen gegenüber den Verkostungsteilnehmern für die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme entstanden sind, haftbar gemacht werden. Diese Kosten werden in keinem Fall erstattet.
ARTIKEL 6: Bei einer Lebensmittelallergie, -unverträglichkeit, -überempfindlichkeit oder einer Immunschwäche wird von einer Teilnahme abgeraten. Im Wettbewerb kann die Abwesenheit von Allergenen nicht garantiert werden. Auch können die Jurys nicht mit Rücksicht auf Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten oder -überempfindlichkeiten gebildet werden. Einige Produkte können vor ihrer Vermarktung verkostet werden. Folglich kann ihre Stabilität nicht garantiert werden (nicht abgeschlossene Fermentation, Keime, ungefiltertes Produkt, Spuren von Allergenen, mikrobiologische Risiken usw.).Im Falle einer allergischen Reaktion, Magenverstimmung, Vergiftung oder einer Infektion infolge der Verkostung eines der Produkte kann der Wettbewerbsveranstalter unter keinen Umständen gegenüber den Verkosterinnen bzw. Verkostern haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 7: Es ist nicht gestattet, die Produkte mitzunehmen, auch wenn diese bereits angebrochen sind.
ARTIKEL 8: Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen: Die Veranstaltung wird gegebenenfalls medial begleitet und das entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt.Mit einer Anmeldung als Verkoster*in erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass von ihnen Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung gemacht und diese gegebenenfalls auf der Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Verkosterinnen bzw. Verkoster, die nicht damit einverstanden sind, können die Fotografen vor Ort direkt ansprechen.
ARTIKEL 9: Hinweis zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Verkoster*innen sind berechtigt, jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
ARTIKEL 10: Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie dessen Teilnahmebedingungen, unsere rechtlichen Hinweise und unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter diesem Link finden.
ARTIKEL 1: Der Zugang zum Wettbewerb wird nur der Empfängerin oder dem Empfänger der per E-Mail, SMS oder Brief versandten Einladung gewährt. Die Einladung ist auf einen bestimmten Namen ausgestellt und darf ohne die Zustimmung der Verkostungsleitung nicht weitergegeben werden.
ARTIKEL 2: Im Wettbewerbsraum wird keine Begleitung, ob durch Erwachsene oder Minderjährige, zugelassen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, jeder Jurorin bzw. jedem Juror den Einlass zu verwehren, die oder der sich nicht an diese Regel hält.
ARTIKEL 3: Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um eine professionelle Probe handelt. Dabei werden die Weine, Biere oder Spirituosen nicht getrunken, sondern nach dem Probieren ausgespuckt. Dazu werden eigens Behälter aufgestellt. Bei Schäden oder Unfällen durch Nichtbeachtung haftet der oder die Verursacher*in.
ARTIKEL 4:Eine Jurorin bzw. ein Juror darf ihre / seine eigenen Produkte nicht bewerten. Auszug aus dem Reglement: „…/… Die Organisatoren ersuchen die Jurymitglieder um Abgabe einer Ehrenerklärung, in der ihre direkten und indirekten Verbindungen zu Unternehmen, Einrichtungen, Berufsorganisationen oder Vereinigungen aufgeführt sind, deren Tätigkeiten, Produkte oder Interessen die anlässlich des Wettbewerbs vorgestellten Produkte betreffen können. Der Generalkommissar kann jedes Jurymitglied ablehnen, um zu verhindern, dass ein Jurymitglied, das zugleich Wettbewerber ist, seine eigenen Produkte beurteilt.“ Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Betrug gewertet.
ARTIKEL 5: Der Wettbewerbsveranstalter empfiehlt dem Verkostungsteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Reisebuchungen (Hotel, Transport ...). Sollte eine Ausgabe des Wettbewerbs aus einem Grund, der nicht dem Veranstalter zuzuschreiben ist, oder aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen abgesagt werden, kann der Wettbewerbsveranstalter unter keinen Umständen gegenüber den Verkostungsteilnehmern für die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme entstanden sind, haftbar gemacht werden. Diese Kosten werden in keinem Fall erstattet.
ARTIKEL 6: Bei einer Lebensmittelallergie, -unverträglichkeit, -überempfindlichkeit oder einer Immunschwäche wird von einer Teilnahme abgeraten. Im Wettbewerb kann die Abwesenheit von Allergenen nicht garantiert werden. Auch können die Jurys nicht mit Rücksicht auf Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten oder -überempfindlichkeiten gebildet werden. Einige Produkte können vor ihrer Vermarktung verkostet werden. Folglich kann ihre Stabilität nicht garantiert werden (nicht abgeschlossene Fermentation, Keime, ungefiltertes Produkt, Spuren von Allergenen, mikrobiologische Risiken usw.).Im Falle einer allergischen Reaktion, Magenverstimmung, Vergiftung oder einer Infektion infolge der Verkostung eines der Produkte kann der Wettbewerbsveranstalter unter keinen Umständen gegenüber den Verkosterinnen bzw. Verkostern haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 7: Es ist nicht gestattet, die Produkte mitzunehmen, auch wenn diese bereits angebrochen sind.
ARTIKEL 8: Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen: Die Veranstaltung wird gegebenenfalls medial begleitet und das entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt.Mit einer Anmeldung als Verkoster*in erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass von ihnen Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung gemacht und diese gegebenenfalls auf der Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Verkosterinnen bzw. Verkoster, die nicht damit einverstanden sind, können die Fotografen vor Ort direkt ansprechen.
ARTIKEL 9: Hinweis zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Verkoster*innen sind berechtigt, jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
ARTIKEL 10: Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie dessen Teilnahmebedingungen, unsere rechtlichen Hinweise und unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter diesem Link finden.