Die Verkostungsregeln
Um sich zur nächsten Verkostung anzumelden, klicken Sie bitte aufRegistrierung als Verkoster .
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung mit allen erforderlichen Informationen bezüglich des Ablaufs des Wettbewerbs.
- Ort: Restaurant Oscar - 5 Rue Eugène Pottier - 69100 Villeurbanne
- Datum :
10 Mai 2023 09:00 - 12:30
- Programm:
9.00 Uhr bis 9.20 Uhr: Begrüßung der Verkosterinnen und Verkoster
9.30 Uhr: Rede
Beginn der Verkostung
Bei der Verkostung möchten wir Sie bitten, folgende Regeln zu beachten:
- Erscheinen Sie bitte pünktlich.
- Tragen Sie bitte kein Parfum/Rasierwasser u. ä. auf.
- Wir bitten darum, keinen Lippenstift zu benutzen.
- Eine Stunde vor der Verkostung sollten Sie es vermeiden, Kaffee zu trinken.
- Schalten Sie bitte Ihre Mobiltelefone aus.
- Beurteilen Sie die Proben nach Ihrem besten Wissen und Gewissen.
- Halten Sie sich bis zum Schluss an die Anonymität der Proben.
- Halten Sie sich an die Vertrautheit der Noten.
- Stören Sie bitte die anderen Jurytische nicht.
Die Anmeldung als Verkoster am Concours International des Produits Biologiques et en conversion (Amphore) bedeutet gleichzeitig die Zustimmung folgender Elemente:
ARTIKEL 1: Der Zugang zum Wettbewerb wird nur dem Berechtigten der Einladung gewährt, die per Email, SMS oder Brief versandt wird. Die Einladung ist auf einen Namen ausgestellt und darf ohne die Zustimmung des Verkostungleiters nicht weitergegeben werden.
ARTIKEL 2: Im Wettbewerbsraum wird keine Begleitung, ob erwachsen oder minderjährig, zugelassen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, jedem Juror den Einlass zu verwehren, der sich nicht an diese Regel hält.
ARTIKEL 3: Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich hier um eine professionelle Probe handelt. Dabei werden die Weine, Biere oder Spirituosen nicht getrunken, sondern nach dem Probieren ausgespuckt. Dazu werden eigens Behälter aufgestellt. Bei Schäden oder Unfällen durch Nichtbeachtung haftet der Verursacher.
ARTIKEL 4: Ein Juror darf nicht seine eigenen Produkte bewerten. Auszug aus dem Reglement: „…/… Die Organisatoren ersuchen die Jurymitglieder um Abgabe einer Ehrenerklärung, in der ihre direkten und indirekten Verbindungen zu Unternehmen, Einrichtungen, Berufsorganisationen oder Vereinigungen aufgeführt sind, deren Tätigkeiten, Produkte oder Interessen die anlässlich des Wettbewerbs vorgestellten Produkte betreffen können. Der Generalkommissar kann jedes Jurymitglied ablehnen, um zu verhindern, dass ein Jurymitglied, das zugleich Wettbewerber ist, seine eigenen Produkte beurteilt.“ Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Betrug gewertet.
ARTIKEL 5: Der Wettbewerb empfiehlt dem Verkostungsteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Reisebuchungen (Hotel, Transport ...). Im Falle einer einfachen Absage einer Ausgabe des Wettbewerbs aus einem Grund, der nicht dem Veranstalter zuzuschreiben ist, oder aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, kann der Wettbewerb in keiner Weise gegenüber dem Teilnehmer der Verkostung für die Kosten, die ihm durch die Teilnahme an der Verkostung entstanden sind, haftbar gemacht werden. Diese Kosten werden in keiner Weise erstattet.
ARTIKEL 6: Bei einer Lebensmittelallergie, -unverträglichkeit, -überempfindlichkeit oder einer Immunschwäche wird von einer Teilnahme abgeraten. Im Wettbewerb kann die Abwesenheit von Allergenen nicht garantiert werden. Auch können die Jurys nicht mit Rücksicht auf Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten oder -überempfindlichkeiten gebildet werden. Einige Produkte können vor ihrer Vermarktung verkostet werden. Folglich kann ihre Stabilität nicht garantiert werden (nicht abgeschlossene Fermentation, Keime, ungefiltertes Produkt, Spuren von Allergenen,mikrobiologische Risiken usw.). Im Falle einer allergischen Reaktion, Magenverstimmung, Vergiftung oder einer Infektion infolge der Verkostung eines der Produkte, kann der Wettbewerb in keiner Weise gegenüber den Verkosterinnen haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 7: Es ist nicht gestattet, die Produkte mitzunehmen, auch wenn diese bereits angebrochen sind.
ARTIKEL 8: Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen: Die Veranstaltung wird gegebenenfalls medial begleitet und das entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Mit einer Anmeldung zum Verkoster erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von ihnen gemacht und diese gegebenenfalls auf der Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Wenn ein Verkoster damit nicht einverstanden ist, kann er die Fotografen vor Ort direkt ansprechen.
ARTIKEL 9: Hinweis zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Verkoster sind berechtigt, jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
ARTIKEL 10: Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs, unsere rechtlichen Hinweise und unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter dem Link finden.
ARTIKEL 1: Der Zugang zum Wettbewerb wird nur dem Berechtigten der Einladung gewährt, die per Email, SMS oder Brief versandt wird. Die Einladung ist auf einen Namen ausgestellt und darf ohne die Zustimmung des Verkostungleiters nicht weitergegeben werden.
ARTIKEL 2: Im Wettbewerbsraum wird keine Begleitung, ob erwachsen oder minderjährig, zugelassen. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, jedem Juror den Einlass zu verwehren, der sich nicht an diese Regel hält.
ARTIKEL 3: Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich hier um eine professionelle Probe handelt. Dabei werden die Weine, Biere oder Spirituosen nicht getrunken, sondern nach dem Probieren ausgespuckt. Dazu werden eigens Behälter aufgestellt. Bei Schäden oder Unfällen durch Nichtbeachtung haftet der Verursacher.
ARTIKEL 4: Ein Juror darf nicht seine eigenen Produkte bewerten. Auszug aus dem Reglement: „…/… Die Organisatoren ersuchen die Jurymitglieder um Abgabe einer Ehrenerklärung, in der ihre direkten und indirekten Verbindungen zu Unternehmen, Einrichtungen, Berufsorganisationen oder Vereinigungen aufgeführt sind, deren Tätigkeiten, Produkte oder Interessen die anlässlich des Wettbewerbs vorgestellten Produkte betreffen können. Der Generalkommissar kann jedes Jurymitglied ablehnen, um zu verhindern, dass ein Jurymitglied, das zugleich Wettbewerber ist, seine eigenen Produkte beurteilt.“ Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Betrug gewertet.
ARTIKEL 5: Der Wettbewerb empfiehlt dem Verkostungsteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Reisebuchungen (Hotel, Transport ...). Im Falle einer einfachen Absage einer Ausgabe des Wettbewerbs aus einem Grund, der nicht dem Veranstalter zuzuschreiben ist, oder aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, kann der Wettbewerb in keiner Weise gegenüber dem Teilnehmer der Verkostung für die Kosten, die ihm durch die Teilnahme an der Verkostung entstanden sind, haftbar gemacht werden. Diese Kosten werden in keiner Weise erstattet.
ARTIKEL 6: Bei einer Lebensmittelallergie, -unverträglichkeit, -überempfindlichkeit oder einer Immunschwäche wird von einer Teilnahme abgeraten. Im Wettbewerb kann die Abwesenheit von Allergenen nicht garantiert werden. Auch können die Jurys nicht mit Rücksicht auf Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten oder -überempfindlichkeiten gebildet werden. Einige Produkte können vor ihrer Vermarktung verkostet werden. Folglich kann ihre Stabilität nicht garantiert werden (nicht abgeschlossene Fermentation, Keime, ungefiltertes Produkt, Spuren von Allergenen,mikrobiologische Risiken usw.). Im Falle einer allergischen Reaktion, Magenverstimmung, Vergiftung oder einer Infektion infolge der Verkostung eines der Produkte, kann der Wettbewerb in keiner Weise gegenüber den Verkosterinnen haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 7: Es ist nicht gestattet, die Produkte mitzunehmen, auch wenn diese bereits angebrochen sind.
ARTIKEL 8: Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen: Die Veranstaltung wird gegebenenfalls medial begleitet und das entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Mit einer Anmeldung zum Verkoster erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von ihnen gemacht und diese gegebenenfalls auf der Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Wenn ein Verkoster damit nicht einverstanden ist, kann er die Fotografen vor Ort direkt ansprechen.
ARTIKEL 9: Hinweis zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Verkoster sind berechtigt, jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
ARTIKEL 10: Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs, unsere rechtlichen Hinweise und unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter dem Link finden.